Die Meldung des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes wird im Stadtbüro der Stadt Gießen vorgenommen. Dazu muss ein entsprechendes Meldeformular ausgefüllt und unter Vorlage des Personalausweises abgegeben werden. Ausführliche Informationen und ein Downloadlink für das Meldeformular finden Sie auf der Website des
Stadtbüro Gießen.
Studierende, die sich ab 1. Januar 2007 in Gießen mit Hauptwohnsitz anmelden, bekommen einmalig vom Magistrat als Begrüßungsgeschenk 100 Euro. Weitere Informationen und den Antrag auf Auszahlung des Startgeldes erhalten Sie
hier zum Download.
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Seit dem 1. April 2005 müssen die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht direkt bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsformulare können im Stadtbüro Gießen abgeholt oder aber auch direkt auf der Website der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heruntergeladen werden. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen über die zu erfüllenden Befreiungskriterien und einzureichenden Unterlagen.
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Ja, der AStA der JLU-Gießen bietet in Kooperation mit dem DGB für Studierende eine kostenlose Rechtsberatung an. Diese umfasst die Bereiche des Allgemein-, Arbeits-, BAföG-, Miet-, Sozial- und Verwaltungsrechts. Die Sprechzeiten und Räumlichkeiten für die Rechtsberatung können Sie der Website des
AStA entnehmen.
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An der Justus-Liebig-Universität Gießen ist das Studentenwerk der Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Basisinformationen liefert eine FAQ-Liste auf der Website des
Studentenwerks Gießen, wo Sie auch eine Übersicht zu den Öffnungszeiten und den Ansprechpartnern finden können.
Darüber hinaus sind auf der Website des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausführliche Informationen in Form von Merkblättern und Beispielrechnungen hinterlegt.
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Das Studentenwerk Gießen hat für Studierende sowohl eine Unfall- als auch eine Haftpflicht- versicherung abgeschlossen. Schadensfälle, die Studierenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Studium widerfahren können, werden darüber reguliert. Im Bereich der Krankenversicherung unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Die detaillierten Regelungen und weiterführende Informationen zum Versicherungsumfang und zum Vorgehen im Schadensfall entnehmen Sie bitte der Website des
Studentenwerks Gießen.
Verschiedene Merkblätter und Schadensformulare erhalten Sie auch direkt beim Studentenwerk.
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Die Gießener Agentur für Arbeit hat eigens für die Betreuung und Beratung von angehenden Akademikern ein Hochschulteam ins Leben gerufen. Dort erhalten Sie nicht nur eine umfassende Beratung zur späteren Berufswahl, sondern können auch aus dem vielfältigen Angebot von Workshops und Vortragsveranstaltungen, die jedes Semester angeboten werden, wählen.
Weiterführende Informationen über die Angebote des Hochschulteams und die aktuelle Semesterbroschüre zum Download erhalten Sie auf der Website der
Agentur für Arbeit Gießen.
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